Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beim Landratsamt Ebersberg (oder im Rahmen der Einschreibung) die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beantragt haben und denen diese genehmigt wurden (gem. BayEUG, AVBaySchFG, v.a. Art. 2 SchKfrG), erhalten zum Schulbeginn von der Schule ihren Beförderungsausweis.
Für die Beförderungsausweise sind Lichtbilder / Passfotos notwendig, die bitte gleich zur Anmeldung mitgebracht werden sollen.
Die Beförderung der Kinder erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, die Sie im Folgenden einsehen können:



