Schülerbeförderung

Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beim Landratsamt Ebersberg (oder im Rahmen der Einschreibung) die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beantragt haben und denen diese genehmigt wurden (gem. BayEUG, AVBaySchFG, v.a. Art. 2 SchKfrG), erhalten zum Schulbeginn von der Schule ihren Beförderungsausweis.

Für die Beförderungsausweise sind Lichtbilder / Passfotos notwendig, die bitte gleich zur Anmeldung mitgebracht werden sollen.

Die Beförderung der Kinder erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, die Sie im Folgenden einsehen können:

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.